Ablauf

Rahmenbedingungen


Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und einer beginnenden Klärung der Wünsche, Ziele und Bedingungen innerhalb der Verhaltenstherapie. Der Therapieerfolg hängt wesentlich von der Vertrauensbasis zwischen Patient:in und Therapeut:in ab. Ein Erstgespräch verpflichtet Sie nicht, tatsächlich auch eine Therapie zu beginnen.

Dauer

Eine Einheit dauert in der Regel 50 Minuten. Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen sind individuell und variieren je nach Themenbereich und Patient:in. Die Gesamtdauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist von vornherein nicht abschätzbar und hängt von individuellen Faktoren ab.

Absageregelung

Es kann aus unterschiedlichen Umständen vorkommen, dass Sie einen Termin absagen müssen. In einem solchen Fall wird eine nachweisliche Absage bis 8 Stunden im Voraus per Mail oder SMS vorausgesetzt. Der vereinbarte Termin muss Ihnen sonst in der Höhe des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt werden. Ein Krankheitsfall kann nicht berücksichtigt werden.

Dauer und Kosten einer Therapiesitzung

Das Honorar einer psychotherapeutischen Behandlung beträgt für eine Einheit EUR 90,00.- und dauert 50 Minuten. Für eine Einheit im Setting Paar- oder Familiensitzung EUR 120,00.- für 50 Minuten. Die restlichen 10 Minuten von 60 Minuten werden für die Dokumentation genutzt.

Private Zusatzversicherungen bieten teilweise Kostenübernahmen bei Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision an. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld selbst über etwaige Kostenübernahmen.

Sie bekommen nach jeder Einheit eine Honorarnote ausgestellt.

Was bedeutet Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision?

Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision (Verhaltenstherapie) befinde ich mich im letzten Abschnitt der Ausbildung zum Psychotherapeuten. In dieser Phase der Ausbildung bin ich zur eigenständigen Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit berechtigt und zur regelmäßigen Supervision bei einem Lehrtherapeuten/einer Lehrtherapeutin verpflichtet. Dabei werden in anonymisierter Form Fallbesprechungen durchgeführt. Dadurch ist ein aktueller Stand der therapeutischen Methoden, hohe Transparenz und Sorgfalt sowie kontrollierte fachliche Begleitung permanent gegeben.

Schweigepflicht

Alle von Ihnen angegebenen Daten und in der Behandlung besprochenen Themen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und unterliegen der Verschwiegenheit nach § 45 Psychotherapiegesetz. Eine Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung führt laut § 45 Psychotherapiegesetz zur Aufhebung der Schweigepflicht.

In Ausbildung unter Supervision bin ich zur eigenständigen Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit berechtigt und zur regelmäßigen Supervision bei einem Lehrtherapeuten/einer Lehrtherapeutin verpflichtet. Ich bin lediglich berechtigt, mit einem Supervisor die Therapie anonymisiert zu besprechen. Die dort besprochenen Themen unterliegen auch der Verschwiegenheitspflicht nach § 45 Psychotherapiegesetz.

Kontaktstellen für Notfälle